Lifte machen es möglich, daß Sie länger in den eigenen 4 Wänden bleiben können, auch wenn für Sie das Treppensteigen ein zunehmendes Hindernis darstellt. Diese Möglichkeit honoriert der Gesetzgeber und gewährt auf Antrag einen Zuschuss von der Pflegeversicherung.
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie sich die Installation eines Treppenliftes von Ihrer Pflegeversicherung mit bis zu € 2.557,00 bezuschussen lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und stellen Sie einen schriftlichen Antrag - zusammen mit einem Kostenvoranschlag von uns. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen weiter.
KfW: Neues Förderprogramm für barrierefreies Bauen
Die KfW-Bankengruppe hat ein neues Programm vorgestellt, mit dem sich der Lift im eigenen Zuhause fördern lässt. Das Programm Altersgerecht Umbauen gibt Bauherren und Mietern die Möglichkeit über einen Kredit mit sehr niedrigen Zissatz ihr Bauvorhaben leichter zu finanzieren. Damit können auch unsere Kunden für ihren Verralift mit Unterstützung rechnen.
Das Förderprogramm, welches einen Zuschuss (Programm-Nr. 455) für einen Lift ermöglicht hat, wurde zum Ende des Jahres 2011 eingestellt.
Die aktuell noch bestehende Möglichkeit des KfW-Förderprogramms ist ein günstiger Kredit (Programm-Nr. 155) mit einem Zinssatz von 1,92%, der bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit umfasst und nach Bewilligung durch die Hausbank bereitgestellt wird. Zusammen mit einem Verralift und der Förderung durch die KfW wird barrierefreies und zukunftsorientiertes Wohnen leichter realisierbar.
Informieren Sie sich auf den Internetseiten der KfW über die Details einer Förderung Sie für Ihren Lift erhalten können:
„Altersgerecht Umbauen“ für barrierearmes Wohnen - Kredit - Programm Nr. 155